Sicherungsmaßnahme
WOS Real Estate Group GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur WOS Real Estate Group GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.05.2026, Aktenzeichen 810 IN 408/26 W-12-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 408/26 W-12-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 114689
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 11.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Holger Lessing
LESSING Rechtsanwälte - Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- An- und Verkauf von Immobilien, Grundstücken und Grundbesitz. Ebenso Projektentwicklung, sowie Projektmanagement und sowohl Verpachtung als auch Vermietung, sowie Beteiligungen an Grundbesitz und Gesellschaften.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 408/26 W-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WOS Real Estate Group GmbH, Langobardenweg 13, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114689), vertr. d.: Stefan Bauer, (Geschäftsführer), ist am 11.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.05.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.05.2026