Forderungsprüfung
Wochenblatt Bamberg GmbH
Hallstadt
Das Amtsgericht Bamberg hat zur Wochenblatt Bamberg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen IN 139/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 139/24
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 932
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
676 IN 139/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wochenblatt Bamberg GmbH, Biegenhofstraße 15, 96103 Hallstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Sixta Thomas
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 932
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: PA 543/24
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wochenblatt Bamberg GmbH, Biegenhofstraße 15, 96103 Hallstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Sixta Thomas
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 932
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: PA 543/24
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 21.10.2026