Abweisung mangels Masse
WECON, Vermittlung, Vertrieb und Montage von Werbemitteln GmbH
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der WECON, Vermittlung, Vertrieb und Montage von Werbemitteln GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen 165 IN 154/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 165 IN 154/26
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 1947
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 154/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen WECON, Vermittlung, Vertrieb und Montage von Werbemitteln GmbH, Humboldtstr. 8 b, 45886 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hermann-Josef Wittenbrink, Humboldtstr. 8 b, 45886 Gelsenkirchen
ist der am 02.06.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 28.05.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 31.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Essen, 31.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen WECON, Vermittlung, Vertrieb und Montage von Werbemitteln GmbH, Humboldtstr. 8 b, 45886 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hermann-Josef Wittenbrink, Humboldtstr. 8 b, 45886 Gelsenkirchen
ist der am 02.06.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 28.05.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 31.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Essen, 31.07.2026