Abweisung mangels Masse

WECON, Vermittlung, Vertrieb und Montage von Werbemitteln GmbH

Gelsenkirchen

Das Amtsgericht Essen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der WECON, Vermittlung, Vertrieb und Montage von Werbemitteln GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen 165 IN 154/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 154/26
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 1947
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.08.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 154/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen WECON, Vermittlung, Vertrieb und Montage von Werbemitteln GmbH, Humboldtstr. 8 b, 45886 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hermann-Josef Wittenbrink, Humboldtstr. 8 b, 45886 Gelsenkirchen

ist der am 02.06.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 28.05.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 31.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Essen, 31.07.2026