Sicherungsmaßnahme
VYBE Beauty GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur VYBE Beauty GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen 70k IN 254/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 254/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 113798
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Felix Höpker
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 33.142 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist die Entwicklung und die Vermarktung von Beauty-Consumer-Technologien mit disruptivem Potential sowie innovativen Beauty-Produkten, soweit sämtliche Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtig sind.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 254/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 113798 eingetragenen VYBE Beauty GmbH, Vogelsanger Str. 197 b, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Rashad Jungbluth, Vogelsanger Str. 197 b, 50825 Köln
Geschäftszweig: ist die Entwicklung und die Vermarktung von Beauty-Consumer-Technologien mit disruptivem Potential sowie innovativen Beauty-Produkten, soweit sämtliche Tätigkeiten
ist am 02.07.2026, um 14:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 254/26
Amtsgericht Köln, 02.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 113798 eingetragenen VYBE Beauty GmbH, Vogelsanger Str. 197 b, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Rashad Jungbluth, Vogelsanger Str. 197 b, 50825 Köln
Geschäftszweig: ist die Entwicklung und die Vermarktung von Beauty-Consumer-Technologien mit disruptivem Potential sowie innovativen Beauty-Produkten, soweit sämtliche Tätigkeiten
ist am 02.07.2026, um 14:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 254/26
Amtsgericht Köln, 02.07.2026