Abweisung mangels Masse
Volt Transition GmbH
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Volt Transition GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 09.04.2026, Aktenzeichen 106 IN 56/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 106 IN 56/25
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 107737
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 09.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 56/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107737 eingetragenen Volt Transition GmbH, Neugrabenweg 4, 66123 Saarbrücken, vertr. d. d. Gf.
ist der am 08.09.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 02.09.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 09.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Saarbrücken, 09.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107737 eingetragenen Volt Transition GmbH, Neugrabenweg 4, 66123 Saarbrücken, vertr. d. d. Gf.
ist der am 08.09.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 02.09.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 09.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Saarbrücken, 09.04.2026