Sicherungsmaßnahme

VL Projekt MH GmbH

Hanau

Das Amtsgericht Hanau hat zur VL Projekt MH GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.11.2025, Aktenzeichen 70 IN 467/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 467/25
Registerbezug
Hanau, HRB 97810
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
25.11.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Alexander Jahn
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Laufende Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Projekt Friedrichstraße 118, 119 in 10117 Berlin, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Nam …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 70 IN 467/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VL Projekt MH GmbH, Otto-Wels-Straße 2, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 97810), vertr. d.: Steffen Lexa, Wilhelmstraße 8, 63452 Hanau, (Geschäftsführer), ist am 25.11.2025 um 06:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Jahn, Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau, Tel.: 06181 916460, Fax: 06181 9164640, E-Mail: Verwaltung@jahninso.de, Internet: www.kanzleizjr.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 25.11.2025
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