Abweisung mangels Masse
Veply Autovermietung Bochum GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Veply Autovermietung Bochum GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 80 IN 523/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 523/26
- Registerbezug
- Bochum, HRB 22321
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 523/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Veply Autovermietung Bochum GmbH, Wattenscheider Hellweg 4, 44869 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mane Yosef Sulyman, Lütticherstr. 127 , 4720 Kelmis, Belgien
Geschäftszweig: Vermietung und Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie die Erbringung hiermit in direktem Zusammenhang stehender Dienstleistungen.
ist der am 27.05.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 13.05.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 05.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bochum, 05.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Veply Autovermietung Bochum GmbH, Wattenscheider Hellweg 4, 44869 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mane Yosef Sulyman, Lütticherstr. 127 , 4720 Kelmis, Belgien
Geschäftszweig: Vermietung und Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie die Erbringung hiermit in direktem Zusammenhang stehender Dienstleistungen.
ist der am 27.05.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 13.05.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 05.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bochum, 05.08.2026