Abweisung mangels Masse

Veit-Management GmbH

Naumburg (Saale)

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Veit-Management GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 09.06.2026, Aktenzeichen 59 IN 504/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 504/25
Registerbezug
Stendal, HRB 20048
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
09.06.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

59 IN 504/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Veit-Management GmbH, Walter-Rathenau-Str. 7, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 20048), vertr. d.: Thomas Veit, Am Burgberg 12, 06628 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Halle (Saale) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 29.05.2026