Insolvenzbekanntmachung
Urkraft
Bayreuth
Das Amtsgericht Bayreuth hat zur Urkraft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen IN 61/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 61/24
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 6772
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
XUrkraft GmbH, Nürnberger Straße 5, 95448 Bayreuth, vertreten durch den Geschäftsführer Kroker Thomas
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 6772
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden Tagesordnungspunkt das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt:
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, das im Eigentum der Schuldnerin stehende Grundvermögen, eingetragen im Grundbuch von Bayreuth, Blatt Nr. 39880, Flurstück-Nm. 4,852/5, 4824/1, 4824/2, 4824, 4823/1, 4821 und 4857/3 sowie Blatt-Nr. 16486, Flur-Stück-Nm. 4822/1, 4822 und 4821/1 und sonstiges Anlagevermögen freihändig zu veräußern.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 23.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
XUrkraft GmbH, Nürnberger Straße 5, 95448 Bayreuth, vertreten durch den Geschäftsführer Kroker Thomas
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 6772
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden Tagesordnungspunkt das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt:
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, das im Eigentum der Schuldnerin stehende Grundvermögen, eingetragen im Grundbuch von Bayreuth, Blatt Nr. 39880, Flurstück-Nm. 4,852/5, 4824/1, 4824/2, 4824, 4823/1, 4821 und 4857/3 sowie Blatt-Nr. 16486, Flur-Stück-Nm. 4822/1, 4822 und 4821/1 und sonstiges Anlagevermögen freihändig zu veräußern.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 23.09.2026