Insolvenzbekanntmachung
UN Gerätebau GmbH
Osnabrück
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur UN Gerätebau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 41 IN 15/22 (27).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 15/22 (27)
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 16971
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 19.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
41 IN 15/22 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UN Gerätebau GmbH, Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 16971), vertr. d.: Uwe Reinink, Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
Mittwoch, den 04.11.2026.
Der Termin dient der Einholung der Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs vor dem Landgericht Osnabrück Az. 1 O 3159/24 über eine Vergleichszahlung an die Insolvenzmasse zur Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen gemäß § 64 Sat 1 GmbH bzw. § 15 b Abs. 4 InsO in Höhe von 50.000,00 €.
Der Vergleichsantrag vom 15.10.2026 liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Hinweis:
Einwendungen müssen schriftlich bis zum 02.11.2026 erhoben werden. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung gilt als erteilt, sofern bis zur genannten Frist keine entgegenstehenden Anträge eines stimmberechtigten Gläubigers eingehen.
Weiterhin gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Osnabrück, 19.10.2026
Mittwoch, den 04.11.2026.
Der Termin dient der Einholung der Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs vor dem Landgericht Osnabrück Az. 1 O 3159/24 über eine Vergleichszahlung an die Insolvenzmasse zur Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen gemäß § 64 Sat 1 GmbH bzw. § 15 b Abs. 4 InsO in Höhe von 50.000,00 €.
Der Vergleichsantrag vom 15.10.2026 liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Hinweis:
Einwendungen müssen schriftlich bis zum 02.11.2026 erhoben werden. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung gilt als erteilt, sofern bis zur genannten Frist keine entgegenstehenden Anträge eines stimmberechtigten Gläubigers eingehen.
Weiterhin gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Osnabrück, 19.10.2026