Sicherungsmaßnahme

TUR ADVOCATES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Porta Westfalica

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur TUR ADVOCATES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.12.2025, Aktenzeichen 43 IN 321/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 321/25
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 17805
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.12.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Stephan Höltershinken
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 321/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17805 eingetragenen TUR ADVOCATES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Selliendorfer Straße 26, 32457 Porta Westfalica, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Anthony Tur
Geschäftszweig: Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten

ist am 17.12.2025, um 11:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstr. 126, 32425 Minden bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

43 IN 321/25
Amtsgericht Bielefeld, 17.12.2025
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten