Abweisung mangels Masse
TM Property I. Projektgesellschaft mbH
Limburg a. d. Lahn
Das Amtsgericht Limburg a.d. Lahn hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der TM Property I. Projektgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 9 IN 118/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
- Aktenzeichen
- 9 IN 118/26
- Registerbezug
- Limburg a.d. Lahn, HRB 6079
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
- Kein Verfahren
- Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
- Für Gläubiger
- Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
- Für Beschäftigte
- Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
9 IN 118/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TM Property I. Projektgesellschaft mbH, Grabenstraße 13, 65549 Limburg a. d. Lahn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6079), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Limburg, 04.11.2026
Amtsgericht Limburg, 04.11.2026