Sicherungsmaßnahme
TIIM Holding GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur TIIM Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 254 IN 38/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 254 IN 38/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 24261
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Christian Klein
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- das Halten und Verwalten, der An- und Verkauf, die Vermittlung von Immobilien aller Art sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 38/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der TIIM Holding GmbH, Hallesche Straße 90 - 92, 44143 Dortmund, frühere Anschrift: Kleine Lönsstraße 58, 44575 Castrop-Rauxel,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Hugo Schmiedel, Claudiusstraße 36, 40668 Meerbusch
ist am 16.09.2026, um 08:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
254 IN 38/26
Amtsgericht Dortmund, 16.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der TIIM Holding GmbH, Hallesche Straße 90 - 92, 44143 Dortmund, frühere Anschrift: Kleine Lönsstraße 58, 44575 Castrop-Rauxel,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Hugo Schmiedel, Claudiusstraße 36, 40668 Meerbusch
ist am 16.09.2026, um 08:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
254 IN 38/26
Amtsgericht Dortmund, 16.09.2026