Sicherungsmaßnahme
Textilmanufaktur Seifert UG (haftungsbeschränkt)
Eibenstock
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur Textilmanufaktur Seifert UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 301 IN 1963/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 301 IN 1963/26
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 32928
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1963/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Textilmanufaktur Seifert UG (haftungsbeschränkt), Uhdestraße 3, 08309 Eibenstock, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32928
vertreten durch die Geschäftsführerin Maria Seifert
- wurde am 20.10.2026 um 08:50 Uhr Jacqueline Jakubik, Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 3822612, Telefon geschäftlich 0371 382260, Telefax 0371 3822623, Email geschäftlich jakubik@tiefenbacher.de zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 301 IN 1963/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Textilmanufaktur Seifert UG (haftungsbeschränkt), Uhdestraße 3, 08309 Eibenstock, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32928
vertreten durch die Geschäftsführerin Maria Seifert
- wurde am 20.10.2026 um 08:50 Uhr Jacqueline Jakubik, Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 3822612, Telefon geschäftlich 0371 382260, Telefax 0371 3822623, Email geschäftlich jakubik@tiefenbacher.de zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.