Sicherungsmaßnahme
Tera Invest GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Tera Invest GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 500 IN 251/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 251/26
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 92884
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Holger Rhode
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 251/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92884 eingetragenen Tera Invest GmbH, Vogelsanger Weg 157, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sakine Gündog,
ist am 12.10.2026, um 13:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 251/26
Amtsgericht Düsseldorf, 12.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92884 eingetragenen Tera Invest GmbH, Vogelsanger Weg 157, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sakine Gündog,
ist am 12.10.2026, um 13:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 251/26
Amtsgericht Düsseldorf, 12.10.2026