Abweisung mangels Masse

tellz.me International GmbH

Visselhövede

Das Amtsgericht Walsrode hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der tellz.me International GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 28.05.2026, Aktenzeichen 11 IN 16/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 16/26
Registerbezug
Walsrode, HRB 206853
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
28.05.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

11 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der tellz.me International GmbH, Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 206853), vertr. d.: Tino Bösch, Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Walsrode eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 28.05.2026