Sicherungsmaßnahme
TELETEAM Call-Center und -Service GmbH
Oldenburg (Oldenburg)
Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur TELETEAM Call-Center und -Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2026, Aktenzeichen 16 IN 54/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 54/26
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 4613
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 20.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Sachwalter
- Michael Waculik
- Im Handelsregister seit
- 2000
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb eines Call- und Servicecenters.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
16 IN 54/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TELETEAM Call-Center und -Service GmbH, Schütte-Lanz-Str. 4, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 4613), vertr. d.: 1. Michael Hass, 26382 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), 2. Jens zum Brook, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am 20.08.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Michael Waculik, Bürgerfelder Straße 1, 26127 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 77037947, Fax: 0441 77037948, E-Mail: kanzlei@waculik.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 20.08.2026
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Hinweise (Art. 13 und 14 DSGVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/datenschutz_datenschutzbeauftragter/informationen-zum-datenschutz-164762.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch zusenden.
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Michael Waculik, Bürgerfelder Straße 1, 26127 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 77037947, Fax: 0441 77037948, E-Mail: kanzlei@waculik.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 20.08.2026
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Hinweise (Art. 13 und 14 DSGVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/datenschutz_datenschutzbeauftragter/informationen-zum-datenschutz-164762.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch zusenden.