Forderungsprüfung
Taxi und Transporte Ebert GmbH
Auerbach
Das Amtsgericht Amberg hat zur Taxi und Transporte Ebert GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen IN 370/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Amberg
- Aktenzeichen
- IN 370/24
- Registerbezug
- Amberg, HRB 830
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 370/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Taxi und Transporte Ebert GmbH, Graf-Zeppelin-Straße 6, 91275 Auerbach, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Buser-Ebert Edith, geb. Ebert und Ebert Karin
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 830
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 30.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Taxi und Transporte Ebert GmbH, Graf-Zeppelin-Straße 6, 91275 Auerbach, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Buser-Ebert Edith, geb. Ebert und Ebert Karin
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 830
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 30.10.2026