Forderungsprüfung
Taj Mahal Wasserburg UG
Wasserburg
Das Amtsgericht Rosenheim hat zur Taj Mahal Wasserburg UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen 605 IN 39/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rosenheim
- Aktenzeichen
- 605 IN 39/23
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 26318
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
605 IN 39/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Taj Mahal Wasserburg UG, Salzsenderzeile 3, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch den Geschäftsführer Müller Dennis, dieser vertreten durch den Vertreter Dr. Rösch Matthäus, als vorl. Insolvenzverwalter d. Dennis Müller, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 26318
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9-11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 17.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Taj Mahal Wasserburg UG, Salzsenderzeile 3, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch den Geschäftsführer Müller Dennis, dieser vertreten durch den Vertreter Dr. Rösch Matthäus, als vorl. Insolvenzverwalter d. Dennis Müller, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 26318
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9-11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 17.09.2026