Insolvenzbekanntmachung

SUNLUX world GmbH

Daun-Nerdlen

Das Amtsgericht Wittlich hat zur SUNLUX world GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 7a IN 130/13.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 130/13
Registerbezug
Wittlich, HRB 41637
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
30.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Planung, der Verbau, der Einkauf, der Vertrieb von und der Handel mit erneuerbaren Energieprodukten.

Veröffentlichungstext

7a IN 130/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUNLUX world GmbH, Konrad-Zuse-Str. 3, 54552 Daun-Nerdlen (AG Wittlich, HRB 41637), vertr. d.: Andrea Bettge, Zirbelweg 30, 41470 Neuss, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am 30.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 30.06.2026
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