Abweisung mangels Masse
Stein UG (haftungsbeschränkt)
Lemgo
Das Amtsgericht Detmold hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Stein UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen 50 IN 84/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 50 IN 84/26
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 9105
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 84/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9105 eingetragenen Stein UG (haftungsbeschränkt), Am Bergkamp 9, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Karl Stein
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Bauerncafés und Restaurants und alle sonstigen Geschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können
ist der am 11.05.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 01.04.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 04.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Detmold, 04.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9105 eingetragenen Stein UG (haftungsbeschränkt), Am Bergkamp 9, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Karl Stein
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Bauerncafés und Restaurants und alle sonstigen Geschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können
ist der am 11.05.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 01.04.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 04.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Detmold, 04.08.2026