Sicherungsmaßnahme

SSC Dako Services UG (haftungsbeschränkt)

Kaiserslautern

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat zur SSC Dako Services UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.07.2026, Aktenzeichen 1 IN 113/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 113/26
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 34098
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
20.07.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andreas Hendriock
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Gebäudereinigung sowie Vermittlung von Mitarbeitern. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Geschäften berechtigt, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

1 IN 113/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SSC Dako Services UG (haftungsbeschränkt), Europaallee 33, 67657 Kaiserslautern, vertr. d.: Kristina Kontrimaviciene, Offenbacher Straße 83, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführerin), ist am 17.07.2026 um 13:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Str. 3, 68163 Mannheim, Tel.: 0621/49080111, Fax: 0621/49080150, E-Mail: info@hendriock.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 17.07.2026
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