Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
SOPRORO e.V
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur SOPRORO e.V eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 3608 IN 580/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3608 IN 580/26
- Registerbezug
- Berlin, VR 30881
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 21.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
3608 IN 580/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SOPRORO e.V., Roedernallee 88/90, 13437 Berlin, vertreten durch die Vorstände Christian Schultze und Frank Zwiener,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: VR 30881 B
- Schuldner -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am ... .2026 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 222.099,61 EURO (Multiplikator 0,25) nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge in Höhe insgesamt 71 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung, die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten sowie Sanierungsbemühungen wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SOPRORO e.V., Roedernallee 88/90, 13437 Berlin, vertreten durch die Vorstände Christian Schultze und Frank Zwiener,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: VR 30881 B
- Schuldner -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am ... .2026 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 222.099,61 EURO (Multiplikator 0,25) nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge in Höhe insgesamt 71 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung, die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten sowie Sanierungsbemühungen wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026