Forderungsprüfung
SMACC GmbH
Potsdam
Das Amtsgericht Potsdam hat zur SMACC GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2026, Aktenzeichen 6.50 IN 52/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 52/25
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 28233 P
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 04.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
6.50 IN 52/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMACC GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 28233 P ), Voltastraße 1, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Janosch Novak
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 12.10.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 3. September 2026, 6.50 IN 52/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMACC GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 28233 P ), Voltastraße 1, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Janosch Novak
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 12.10.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 3. September 2026, 6.50 IN 52/25