Insolvenzbekanntmachung

"Seniorenwohnpark an der Lesum" Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH

Bremen

Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur "Seniorenwohnpark an der Lesum" Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 65 IN 11/10.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 11/10
Registerbezug
Bremen, HRB 17295
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
15.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
1997
Stammkapital
1.000.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Betrieb und die Förderung von gemeinnützigen Altenheimen, Wohnstiften, Senioren-Zentren, Betreute Seniorenwohnanlagen und Pflegeheime aller Art und alle damit im weitesten Sinne zusammenhängenden Geschäfte einschließlich zu erbringender Dienstleistungen, auch in offenen und teilstationären Formen.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

65 IN 11/10: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Seniorenwohnpark an der Lesum" Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Am Burgplatz 2, 28719 Bremen (AG Bremen, HRB 17295), vertr. d.: Matthias Winiarski, Sonnenblick 50, 28865 Lilienthal, (Geschäftsführer), ist am 13.10.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 13.10.2026
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