Sicherungsmaßnahme

SCI Systems GmbH

Bünde

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur SCI Systems GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen 43 IN 629/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 629/26
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 7484
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.08.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Frank Schorisch
Im Handelsregister seit
2002
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeption, Erstellung von Gesamtlösungen, Erbringung von Beratungsdienstleistungen im EDV-Netzwerkbereich, Erstellung von EDV-Software, der Handel mit DV-Anlagen, Software und Zubehör, die Vermietung und Betreuung von EDV-Systemen und Geräten, sowie die Durchführung und Vermittelung von Schulungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 629/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 7484 eingetragenen SCI Systems GmbH, Nordring 17-21, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kloehn, Nordring 17-21, 32257 Bünde

ist am 05.08.2026, um 12:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schorisch, Berliner Straße 3, 32052 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

43 IN 629/26
Amtsgericht Bielefeld, 05.08.2026
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