Sicherungsmaßnahme
Schusterreiter GmbH
Leverkusen
Das Amtsgericht Köln hat zur Schusterreiter GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.06.2026, Aktenzeichen 70m IN 23/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70m IN 23/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 104597
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Holger Syldath
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Beratung im Zusammenhang mit sowie die Planung und Ausführung von Elektroinstallationen aller Art in Alt- und Neubauten, insbesondere Antennensystemen (SAT- und BK-Anlagen), Telefonanlagen und EDV-Netzwerktechnik, Beleuchtungsanlagen, Smart-Home-Systemen. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Arbeiten im Bereich des Trockenbaus und sonstigen allgemeinen Renovierungsar …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70m IN 23/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104597 eingetragenen Schusterreiter GmbH, Lohrstr. 30, 51371 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhamed Mehdija, Wermelskirchener Str. 9, 42659 Solingen
Geschäftszweig: die Beratung im Zusammenhang mit sowie die Planung und Ausführung von Elektroinstallationen aller Art in Alt- und Neubauten, insbesondere
ist am 01.06.2026, um 08:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Holger Syldath, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70m IN 23/26
Amtsgericht Köln, 01.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104597 eingetragenen Schusterreiter GmbH, Lohrstr. 30, 51371 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhamed Mehdija, Wermelskirchener Str. 9, 42659 Solingen
Geschäftszweig: die Beratung im Zusammenhang mit sowie die Planung und Ausführung von Elektroinstallationen aller Art in Alt- und Neubauten, insbesondere
ist am 01.06.2026, um 08:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Holger Syldath, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70m IN 23/26
Amtsgericht Köln, 01.06.2026