Sicherungsmaßnahme
Schotte Verbindungstechnik GmbH & Co. KG
Wuppertal
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Schotte Verbindungstechnik GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen 507 IN 122/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 507 IN 122/26
- Registerbezug
- Wuppertal, HRA 22724
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 122/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 22724 eingetragenen Schotte Verbindungstechnik GmbH & Co. KG, Beule 57, 42277 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10863 eingetragene Schotte Verwaltungs GmbH, Beule 57, 42277 Wuppertal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Drömer, Einern 51, 42279 Wuppertal, und Herrn Ralf von den Steinen, An der Piep 4, 42327 Wuppertal,
Geschäftszweig: Großhandel Verbindungstechnik
ist am 27.10.2026, um 13:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Uwe Paul, Mankhauser Str, 7a, 42699 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 122/26
Amtsgericht Wuppertal, 27.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 22724 eingetragenen Schotte Verbindungstechnik GmbH & Co. KG, Beule 57, 42277 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10863 eingetragene Schotte Verwaltungs GmbH, Beule 57, 42277 Wuppertal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Drömer, Einern 51, 42279 Wuppertal, und Herrn Ralf von den Steinen, An der Piep 4, 42327 Wuppertal,
Geschäftszweig: Großhandel Verbindungstechnik
ist am 27.10.2026, um 13:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Uwe Paul, Mankhauser Str, 7a, 42699 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 122/26
Amtsgericht Wuppertal, 27.10.2026