Sicherungsmaßnahme
Scholz Regalsysteme GmbH
Hofheim
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Scholz Regalsysteme GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 810 IN 1443/26 S-77-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1443/26 S-77-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 37807
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 02.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Lason Gutsche
- Im Handelsregister seit
- 1994
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Einkauf und der Vertrieb von Regalsystemen, der Handel mit Büro- und Betriebseinrichtungen, die Montage von Regalsystemen und von Büro- und Betriebseinrichtungen sowie im Zusammenhang damit stehende Dienstleistungsarbeiten aller Art.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 810 IN 1443/26 S-77- In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Scholz Regalsysteme GmbH, Im Birkenfeld 11, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 37807), vertr. d.: Dipl.-Betriebswirt Gottfried Scholz, (Geschäftsführer), ist am 02.11.2026 um 16:37 Uhr gegen die Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Geschäftsbetriebes der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.11.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.11.2026