Forderungsprüfung
Schöttler GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Schöttler GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 254 IN 32/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 254 IN 32/17
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 26834
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 32/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Schöttler GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 4, 44141 Dortmund,
-eingetragen beim AG Dortmund unter HRB 26834)
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Stefan Wolfgang Schöttler, Nöltingsweg 5 A, 23683 Scharbeutz
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 42 - 56) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
28.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
254 IN 32/17
Amtsgericht Dortmund, 18.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Schöttler GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 4, 44141 Dortmund,
-eingetragen beim AG Dortmund unter HRB 26834)
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Stefan Wolfgang Schöttler, Nöltingsweg 5 A, 23683 Scharbeutz
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 42 - 56) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
28.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
254 IN 32/17
Amtsgericht Dortmund, 18.09.2026