Sicherungsmaßnahme
Schiff & Söhne GmbH Betonbohren und Sägen vertr.d.d.GF Manfred Schiff
Gundersweiler
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat zur Schiff & Söhne GmbH Betonbohren und Sägen vertr.d.d.GF Manfred Schiff eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.11.2025, Aktenzeichen 1 IN 122/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 122/25
- Registerbezug
- Kaiserslautern, HRB 12061
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 12.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Gesa-Gabriele Edenharder
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Betonbohr- und Betonschneidearbeiten.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
1 IN 122/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schiff & Söhne GmbH Betonbohren und Sägen vertr.d.d.GF Manfred Schiff, Kreuzweg 18, 67724 Gundersweiler (AG Kaiserslautern, HRB 12061), ist am 11.11.2025 um 12:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Gesa-Gabriele Edenharder, Roth, Klein, Gilcher & Partner Rechtsanwälte, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/44004-0, Fax: 0621/448399 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 11.11.2025
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 11.11.2025