Aufhebung des Verfahrens
Ruhr Recycling GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Ruhr Recycling GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 60 IN 105/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 60 IN 105/17
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 27215
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Holger Rhode
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 105/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27215 eingetragenen Ruhr Recycling GmbH, Im Holtkamp 6-8, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerardus Petrus Johannes Sessink, Im Holtkamp 6-8, 47167 Duisburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg
wird heute, am 23.09.2026, um 9:10 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 105/17
Amtsgericht Duisburg, 23.09.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27215 eingetragenen Ruhr Recycling GmbH, Im Holtkamp 6-8, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerardus Petrus Johannes Sessink, Im Holtkamp 6-8, 47167 Duisburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg
wird heute, am 23.09.2026, um 9:10 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 105/17
Amtsgericht Duisburg, 23.09.2026