Forderungsprüfung
Roscher & Lagzouli Gastro UG (haftungsbeschränkt)
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Roscher & Lagzouli Gastro UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2026, Aktenzeichen 405 IN 1170/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1170/22
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 39410
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 22.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1170/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Roscher & Lagzouli Gastro UG (haftungsbeschränkt), Karl-Heine-Straße 36, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39410
vertreten durch den Geschäftsführer Hassan Lagzouli
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 03.12.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 405 IN 1170/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Roscher & Lagzouli Gastro UG (haftungsbeschränkt), Karl-Heine-Straße 36, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39410
vertreten durch den Geschäftsführer Hassan Lagzouli
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 03.12.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.