Sicherungsmaßnahme

RONO Merchandising + Eventmanagement GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur RONO Merchandising + Eventmanagement GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2026, Aktenzeichen 70h IN 141/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70h IN 141/26
Registerbezug
Köln, HRB 25821
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.09.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Martina Nießen
Im Handelsregister seit
1995
Stammkapital
110.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Konzeption, der Vertrieb und der Handel mit Verkaufsförderungsartikeln aller Art, sog. Merchandising, insbesondere für Musik, TV- und Filmveranstaltungen, die Durchführung von Tourneebegleitung jeglicher Art, die Übernahme von Lizenzverträgen und der daraus verbundenen Vermarktung, Handel, Vertrieb und Produktionsüberwachung, Merchandising vor Ort in geschlossenen Hallen oder bei OpenAir-Veran …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Es liegt ein Insolvenzantrag vor. Das Gericht prüft, ob ein Verfahren eröffnet wird, und sichert bis dahin das Vermögen – häufig durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Über die Eröffnung ist noch nicht entschieden.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Insolvenzgeld gibt es erst ab Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens; eine Vorfinanzierung der Löhne ist häufig möglich.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 141/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 25821 eingetragenen RONO Merchandising + Eventmanagement GmbH, Melatener Weg 8, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Moschkau, Melatener Weg 8, 50825 Köln

Geschäftszweig: die Konzeption, der Vertrieb und der Handel mit Verkaufsförderungsartikeln aller Art, sog. Merchandising, insbesondere für Musik, TV- und Filmveranstaltungen,

ist am 17.09.2026, um 09:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Martina Nießen, Nußbaumer Str. 19, 50823 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70h IN 141/26
Amtsgericht Köln, 17.09.2026
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