Sicherungsmaßnahme

robmaxx Holding GmbH

Seligenstadt

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur robmaxx Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.04.2026, Aktenzeichen 8 IN 46/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 46/26
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 122989
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
10.04.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Götz Lautenbach
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
500.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Übernahme von Holding- und Zentralfunktionen für Unternehmen insbesondere im Bereich der Herstellung, des Vertriebs und Service von Maschinen, insbesondere in Verbindung mit dem Einsatz von Robotern, das Halten und der Erwerb von Beteiligungen an und die Geschäftsführung von Gesellschaften.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

8 IN 46/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der robmaxx Holding GmbH, Am Sandborn 10, 63500 Seligenstadt (AG Frankfurt am Main, HRB 122989), vertr. d.: Alfred Kaser, Wünschendorf 28, 8200 Hofstaetten, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist am 10.04.2026 um 00:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963761130, Fax: 069-963761145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.04.2026
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten