Forderungsprüfung

Robert Kopf GmbH & Co.KG i.L

Karlsruhe

Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur Robert Kopf GmbH & Co.KG i.L eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2026, Aktenzeichen 80 IN 1043/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
80 IN 1043/23
Registerbezug
Mannheim, HRA 101779
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
22.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

80 IN 1043/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Robert Kopf GmbH & Co. KG i.L
Rintheimer Hauptstr. 44
76131 Karlsruhe
vertreten durch die Komplementärin
Kopf Verwaltungsgesellschaft mbH
Rintheimer Hauptstr. 44
76131 Karlsruhe
(AG Mannheim HRB 104194)
diese vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Kopf
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRA 101779

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stadler Rechtsanwälte, Wilhelmstraße 11a, 76275 Ettlingen,
Gz.: 00266/23 Sta/ik 00267/23 Sta/ik 00268/23 Sta/ik

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11+12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 22.10.2026