Masseunzulänglichkeit

RMS-Richter Metallservice GmbH & Co. KG

Geilenkichen

Das Amtsgericht Aachen hat zur RMS-Richter Metallservice GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 92 IN 247/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 247/16
Registerbezug
Aachen, HRA 8260
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.09.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 247/16

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 8260 eingetragenen RMS-Richter Metallservice GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 24, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18280 eingetragene RMS-Richter Metallservice Verwaltungs-GmbH GmbH, ebenda, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Anton Richter

wird heute, am 29.09.2026, um 12:00 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

92 IN 247/16
Amtsgericht Aachen, 29.09.2026