Forderungsprüfung
relinquo Personalmanagement
Werneck
Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur relinquo Personalmanagement eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen IN 177/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 177/25
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 7813
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 177/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
relinquo Personalmanagement GmbH, Am Röthlein 7, 97440 Werneck, vertreten durch den Geschäftsführer Michel Dominique Eduard Hubertus
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 7813
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dombrowski & Partner mbB Rechtsanwälte, Spitalseeplatz 6, 97421 Schweinfurt, Gz.: RAD 01407/25
1. Die Prüfung der bis 07.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 02.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
relinquo Personalmanagement GmbH, Am Röthlein 7, 97440 Werneck, vertreten durch den Geschäftsführer Michel Dominique Eduard Hubertus
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 7813
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dombrowski & Partner mbB Rechtsanwälte, Spitalseeplatz 6, 97421 Schweinfurt, Gz.: RAD 01407/25
1. Die Prüfung der bis 07.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 02.09.2026