Sicherungsmaßnahme
Redelfs GmbH Fassadenbeschichtung und Betonsanierung
Kelkheim (Taunus)
Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat zur Redelfs GmbH Fassadenbeschichtung und Betonsanierung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 90 IN 20/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Königstein im Taunus
- Aktenzeichen
- 90 IN 20/26
- Registerbezug
- Königstein im Taunus, HRB 6330
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
90 IN 20/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Redelfs GmbH Fassadenbeschichtung und Betonsanierung, Niederhofheimer Straße 10, 65779 Kelkheim (Taunus) (AG Königstein, HRB 6330), vertr. d.: Zeynep Gezer, Waldstraße 146, 65197 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen einschließlich der Anordnung der Postsperre am 07.10.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 07.10.2026
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 07.10.2026