Sicherungsmaßnahme

Real Logistik GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Real Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2026, Aktenzeichen 810 IN 1210/26 R-12-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1210/26 R-12-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 135790
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
28.08.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Sebastian Netzel
Brinkmann & Partner
Im Handelsregister seit
2024
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Ausführung von Transport- und Paketzustelldienstleistungen (Logistik) bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen, der Kauf und Verkauf von Immobilien, Estrich- und Bodenverlegung, sowie der Innenausbau und Bausanierung, sowie die Vornahme der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1210/26 R-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Real Logistik GmbH, lt. HR: Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135790), vertr. d.: Vaselin Georgiev Angelov, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 27.08.2026 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Netzel, Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 11, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.08.2026
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