Forderungsprüfung
R & R GmbH
Bamberg
Das Amtsgericht Bamberg hat zur R & R GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen IN 77/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 77/24
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 8747
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der "Räder Objekt GmbH & Co. KG", die Erwerb von Vermögensgegenständen sowie Veräußerung, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung eigenen Vermögens zum Gegenstand hat.
Veröffentlichungstext
IN 77/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R & R GmbH, Heiliggrabstraße 55 a, 96052 Bamberg, vertreten durch die Gesellschafterin Melanie Räder-Grimm, geb. Grimm
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 8747
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 08.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R & R GmbH, Heiliggrabstraße 55 a, 96052 Bamberg, vertreten durch die Gesellschafterin Melanie Räder-Grimm, geb. Grimm
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 8747
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 08.10.2026