Sicherungsmaßnahme

Pro Novo Personal GmbH

Lengerich

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Pro Novo Personal GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 80 IN 52/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
80 IN 52/25
Registerbezug
Steinfurt, HRB 10605
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
02.10.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Ralph-Leonhard Fugger

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 52/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10605 eingetragenen Pro Novo Personal GmbH, Ringeler Str. 17, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ciprian-Gheorghe Tarau, Ringeler Str. 17, 49525 Lengerich

ist am 02.10.2026, um 11:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ralph-Leonhard Fugger, Lengericher Landstraße 34, 49078 Osnabrück bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 52/25
Amtsgericht Münster, 02.10.2026