Insolvenzbekanntmachung

PPU Besitzgesellschaft Bad Bevensen mbH

Bad Bevensen

Das Amtsgericht Uelzen hat zur PPU Besitzgesellschaft Bad Bevensen mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 7 IN 113/15.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 113/15
Registerbezug
Lüneburg, HRB 202641
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
12.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Notar Florian Römer
Im Handelsregister seit
2010
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Projektierung, die Planung und die Umsetzung von Immobilien-Projekten sowie Handel mit und Verwaltung von Immobilien.

Veröffentlichungstext

7 IN 113/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPU Besitzgesellschaft Bad Bevensen mbH, Niendorfer Weg 1, 29549 Bad Bevensen (AG Lüneburg, HRB 202641), vertr. d.: Gunda Röper, Niendorfer Weg 1, 29549 Bad Bevensen, (Geschäftsführerin), ist die Tätigkeit des bisherigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rembert Kübel-Heising durch Tod beendet. Zum neuen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt und Notar Florian Römer, Hauptstraße 14, 21376 Salzhausen bestimmt.
Gründe: Herr Rechtsanwalt Rembert Kübel-Heising ist verstorben. Herr Rechtsanwalt und Notar Florian Römer hat seine Bereitschaft erklärt, das Amt als Insolvenzverwalter zu übernehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 08.10.2026

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