Forderungsprüfung
PPA SOL & CARE UG (haftungsbeschränkt)
Ascha
Das Amtsgericht Straubing hat zur PPA SOL & CARE UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen IN 115/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Straubing
- Aktenzeichen
- IN 115/22
- Registerbezug
- Straubing, HRB 12758
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Projektierung, Planung und Abwicklung von Baumaßnahmen, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien.
Veröffentlichungstext
IN 115/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PPA SOL & CARE UG (haftungsbeschränkt), Ramling 4, 94347 Ascha, vertreten durch die Geschäftsführerin Fischer Petra, geb. Weiß
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRB 12758
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5,6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PPA SOL & CARE UG (haftungsbeschränkt), Ramling 4, 94347 Ascha, vertreten durch die Geschäftsführerin Fischer Petra, geb. Weiß
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRB 12758
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5,6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 12.10.2026