Abweisung mangels Masse
Pixel-Sword-Studios UG (haftungsbeschränkt)
Herten
Das Amtsgericht Bochum hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Pixel-Sword-Studios UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 11.05.2026, Aktenzeichen 80 IN 250/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 250/26
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRB 10052
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 250/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 10052 eingetragenen Pixel-Sword-Studios UG (haftungsbeschränkt), Schloßstr. 27, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Ebschke, Schloßstr. 27, 45701 Herten
Geschäftszweig: Softwareentwicklung und zugehörige Dienstleistungen in der Videospielbranche sowie aus dem Bildungssektor
ist der am 05.03.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 22.02.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 09.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bochum, 09.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 10052 eingetragenen Pixel-Sword-Studios UG (haftungsbeschränkt), Schloßstr. 27, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Ebschke, Schloßstr. 27, 45701 Herten
Geschäftszweig: Softwareentwicklung und zugehörige Dienstleistungen in der Videospielbranche sowie aus dem Bildungssektor
ist der am 05.03.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 22.02.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 09.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bochum, 09.05.2026