Insolvenzbekanntmachung
PG GmbH Malen und Verputzen i.L.
Wörrstadt
Das Amtsgericht Alzey hat zur PG GmbH Malen und Verputzen i.L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 1 IN 47/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 47/13
- Registerbezug
- Mainz, HRB 32835
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 28.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 47/13
24.09.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PG GmbH Malen und Verputzen i.L., Pariser Straße 107a, 55286 Wörrstadt (AG Mainz, HRB 32835),
wird bereits jetzt die Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet soweit es folgende Vermögenswerte betrifft:
Bezüglich der zu erwartenden Steuererstattungsansprüche auf die geleistete Kapitalertragssteuer für die Jahre 2024 und 2025. Zudem werden noch Vorsteuererstattungsansprüche aus den Quotenzahlungen erwartet.
Die Forderungen unterliegen damit dem Insolvenzbeschlag.
Insoweit wird Rechtsanwalt Matthias Knaupe, Stadthausstraße 6, 55116 Mainz, Tel.: 06131/62738-0, Fax: 06131/62738-20, Internet: kontakt@knaupe-rechtsanwaelte.de
zum Insolvenzverwalter berufen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 47/13
24.09.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PG GmbH Malen und Verputzen i.L., Pariser Straße 107a, 55286 Wörrstadt (AG Mainz, HRB 32835),
wird bereits jetzt die Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet soweit es folgende Vermögenswerte betrifft:
Bezüglich der zu erwartenden Steuererstattungsansprüche auf die geleistete Kapitalertragssteuer für die Jahre 2024 und 2025. Zudem werden noch Vorsteuererstattungsansprüche aus den Quotenzahlungen erwartet.
Die Forderungen unterliegen damit dem Insolvenzbeschlag.
Insoweit wird Rechtsanwalt Matthias Knaupe, Stadthausstraße 6, 55116 Mainz, Tel.: 06131/62738-0, Fax: 06131/62738-20, Internet: kontakt@knaupe-rechtsanwaelte.de
zum Insolvenzverwalter berufen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht