Sicherungsmaßnahme
Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt)
Hanau
Das Amtsgericht Hanau hat zur Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.03.2026, Aktenzeichen 70 IN 14/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 14/26
- Registerbezug
- Hanau, HRB 98780
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 17.03.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Hildegard A. Hövel
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 100 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die mobile Pflege und Betreuung von Kindern, kranken und alten Menschen sowie Menschen mit Behinderung in deren häuslichem Umfeld, die Intensivpflege und die Pflege in stationären Einrichtungen für Pflegebedürftige sowie die Beratung für Pflegebedürftige sowie der Angehörigen zum Thema Pflege.
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 70 IN 14/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt), Kurt-Blaum-Platz 1, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98780), vertr. d.: Layla Shahine, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist am 17.03.2026 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung seines Vermögens angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, 60320 Frankfurt/Main, Tel.: 069 94548460, Fax: 069 945484677, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 17.03.2026
Amtsgericht Hanau, 17.03.2026