Sicherungsmaßnahme

Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt)

Hanau

Das Amtsgericht Hanau hat zur Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.03.2026, Aktenzeichen 70 IN 14/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 14/26
Registerbezug
Hanau, HRB 98780
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
17.03.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Hildegard A. Hövel
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
100 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die mobile Pflege und Betreuung von Kindern, kranken und alten Menschen sowie Menschen mit Behinderung in deren häuslichem Umfeld, die Intensivpflege und die Pflege in stationären Einrichtungen für Pflegebedürftige sowie die Beratung für Pflegebedürftige sowie der Angehörigen zum Thema Pflege.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 70 IN 14/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Pflegedienst Vollmond UG (haftungsbeschränkt), Kurt-Blaum-Platz 1, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98780), vertr. d.: Layla Shahine, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist am 17.03.2026 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung seines Vermögens angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, 60320 Frankfurt/Main, Tel.: 069 94548460, Fax: 069 945484677, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 17.03.2026
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