Abweisung mangels Masse
Pflege im POTT GmbH
Bottrop
Das Amtsgericht Essen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Pflege im POTT GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 165 IN 92/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 165 IN 92/25
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 13320
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 92/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Pflege im POTT GmbH, Essener Str. 73, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Ann-Katrin Annen, Im Springfeld 26, 46242 Bottrop und Frau Sandra Gieselmann, Essener Str. 73, 46236 Bottrop
Geschäftszweig: Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes
werden die Verfahren 165 IN 92/25 und 165 IN 198/25 zu einem einheitlichen Verfahren verbunden. Führend ist das erstgenannte Verfahren. (§ 4 InsO, § 147 ZPO)
Die Anträge der Gläubigerin und der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin werden mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Amtsgericht Essen, 05.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Pflege im POTT GmbH, Essener Str. 73, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Ann-Katrin Annen, Im Springfeld 26, 46242 Bottrop und Frau Sandra Gieselmann, Essener Str. 73, 46236 Bottrop
Geschäftszweig: Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes
werden die Verfahren 165 IN 92/25 und 165 IN 198/25 zu einem einheitlichen Verfahren verbunden. Führend ist das erstgenannte Verfahren. (§ 4 InsO, § 147 ZPO)
Die Anträge der Gläubigerin und der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin werden mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Amtsgericht Essen, 05.10.2026