Forderungsprüfung
Pecher-Schnabel, Ramona
Köditz
Das Amtsgericht Hof hat zur Pecher-Schnabel, Ramona eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.09.2026, Aktenzeichen IN 327/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hof
- Aktenzeichen
- IN 327/25
- Registerbezug
- Hof, HRA 4465
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 327/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pecher-Schnabel Ramona, geb. Pecher, geboren am 31.07.1978, Schützenstraße 7, 95189 Köditz
Inhaber der opus Personal-Management e. K., Fischergasse 23, 95028 Hof, Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRA 4465
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 - 34 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 14.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pecher-Schnabel Ramona, geb. Pecher, geboren am 31.07.1978, Schützenstraße 7, 95189 Köditz
Inhaber der opus Personal-Management e. K., Fischergasse 23, 95028 Hof, Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRA 4465
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 - 34 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 14.09.2026