Sicherungsmaßnahme

PASD Gesellschaft für Projektentwicklung mbH

Hagen

Das Amtsgericht Hagen hat zur PASD Gesellschaft für Projektentwicklung mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 103 IN 155/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 155/26
Registerbezug
Hagen, HRB 3788
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andreas Grund
Im Handelsregister seit
1999
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Entwicklung, Planung und Durchführung von Bauprojekten in den Bereichen Architektur und Städtebau.
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 155/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 3788 eingetragenen PASD Gesellschaft für Projektentwicklung mbH, Sparkassen-Karree 8, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Wrede, Hasenlauf 38a, 58093 Hagen und Herrn Dipl.-Ing. Helmut Feldmeier, Unterm Rathaus 6, 58300 Wetter

ist am 08.09.2026, um 10:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Andreas Grund, Grabenstraße 28, 58095 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

103 IN 155/26
Amtsgericht Hagen, 08.09.2026
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